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  • · Fachbeitrag · Immobiliarvollstreckung

    Keine Eintragung einer Zwangssicherungshypothek ohne Nachweis vollstreckungsrechtlicher Voraussetzungen

    | Die Eintragung einer Zwangshypothek ist nicht nur ein Grundbuchgeschäft, sondern zugleich eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung. Das Grundbuchamt muss daher sowohl die grundbuchrechtlichen Eintragungsvoraussetzungen als auch die vollstreckungsrechtlichen Anforderungen beachten. |

     

    Daher kann die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek nur vorgenommen werden, wenn

    • ein mit einer Vollstreckungsklausel versehener Titel vorgelegt wird und
    • die sonstigen vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen nachgewiesen sind (OLG München 20.10.11, 34 Wx 455/11).
    Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 38 | ID 31675170