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  • · Fachbeitrag · Forderungsvollstreckung

    Unpfändbarkeit der Zustimmung zu möglichem Vertragsangebot

    | Der BGH hat jetzt entschieden: Die Möglichkeit, ein in einem Pensionsvertrag vorgesehenes, etwaiges künftiges Angebot des Arbeitgebers auf Vertragsänderung (hier: Kapitalabfindung statt monatlicher Rentenzahlung) anzunehmen, ist als bloße rechtsgeschäftliche Handlungsmöglichkeit nicht pfändbar. |

     

    Sachverhalt

    Der Schuldner war Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin. Im Jahr 2007 schloss er mit der späteren Insolvenzschuldnerin in Ergänzung seines Anstellungsvertrags einen Pensionsvertrag, der an die Stelle eines zuvor geschlossenen Pensionsvertrags von 1993 trat. Mit diesem Vertrag erteilte die Insolvenzschuldnerin dem Schuldner eine Pensionszusage, die im Februar 2018 fällig wurde. Der Vertrag enthält unter anderem folgende Regelung:

     

    • § 9 Kapitalabfindung

    Der Arbeitgeber kann mit Zustimmung des Versorgungsberechtigten anlässlich seines Ausscheidens aus dem Unternehmen oder danach unverfallbare Anwartschaften bzw. Ansprüche auf seine Leistungen und Hinterbliebenenleistungen ganz oder teilweise abfinden. …