· Urteilsbesprechung · Durchsuchungsanordnung
BGH schafft Klarheit: Verhältnismäßigkeit bei Durchsuchungsanordnung gegen minderjährige Schuldner
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
Die Wohnungsdurchsuchung zählt zu den eingriffsintensivsten Maßnahmen des Vollstreckungsrechts. Gerade die Vollstreckung gegen minderjährige Schuldner wirft erhebliche praktische und verfassungsrechtliche Probleme auf. Der BGH konkretisiert die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit und verschärft die Maßstäbe zugunsten des grundrechtlichen Schutzes Minderjähriger. Für die Vollstreckungspraxis ergeben sich daraus erhebliche Konsequenzen.
Sachverhalt
Im Streitfall betrieb eine gesetzliche Krankenkasse die Verwaltungsvollstreckung nach § 5 VwVG i. V. m. § 287 AO gegen eine minderjährige Schuldnerin wegen rückständiger Beiträge in Höhe von rund 9.500 EUR. Nachdem andere Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos geblieben waren, beantragte sie den Erlass einer Durchsuchungsanordnung zur Sachpfändung in der elterlichen Wohnung. Sowohl das AG als Vollstreckungsgericht als auch das LG als Beschwerdegericht lehnten den Antrag ab. Die zugelassene Rechtsbeschwerde wies der BGH als unbegründet zurück.
Leitsätze: BGH 15.1.26, VII ZB 13/25 |
(Abruf-Nr. 252523) |
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