Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Fehlervermeidung

    „Zimmerlautstärke“ nicht zu vollstrecken

    | Es stellt keinen hinreichenden Vollstreckungstitel dar, Musik nur in „Zimmerlautstärkeg“ zu spielen (LG Berlin 19.1.12, 67 T 227/11). |

     

    Der Entscheidung ist zuzustimmen. Der Begriff der „Zimmerlautstärke“ beruht auf rein subjektiver Wahrnehmung - wann sie überschritten wird, ebenso. Jeder Mensch empfindet insofern anders. Folge: Der Vollstreckungstitel muss einen messbaren Grenzwert aufweisen, der nicht überschritten werden darf, damit er vollstreckungsfähig ist. Sonst ist der Tenor als Vollstreckungstitel für einen Zwangsgeldbeschluss nicht ausreichend.

    Quelle: ID 34374220