19.12.2025 · Nachricht aus VE · Prozessrecht
Die Frage, ob die Energiepreispauschale (EPP) kraft Gesetzes unpfändbar ist, ist nicht im Insolvenzverfahren, sondern auf dem Prozessweg zu klären. Gleiches gilt für den Streit zwischen Schuldner und Insolvenzverwalter,
ob die EEP eine atypische Sozialleistung darstellt und deshalb dem sozialrechtlichen Pfändungsschutz unterfällt (BGH 24.7.25, IX ZB 32/23, Abruf-Nr. 250525 ).
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18.12.2025 · Nachricht aus VE · Zwangsvollstreckungsformulare
Die Zwangsvollstreckungsformulare wurden erst kürzlich geändert. Seit Oktober 2025 gelten neue, verpflichtende Formulare. Nach einer langen Entwicklungsphase schien das bisherige Formularchaos zunächst beendet. Aber dem ist nicht so. Trotz der jüngsten Reformen zeichnet sich erneuter Änderungsbedarf ab. Grund ist das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (vgl. VE 25, 163, sowie Mitteilung auf der VE-Website vom 14.12.25). Die geplanten ...
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15.12.2025 · Nachricht aus VE · Prozessrecht
Die Frage, ob die Energiepreispauschale (EPP) kraft Gesetzes unpfändbar ist, ist nicht im Insolvenzverfahren, sondern auf dem Prozessweg zu klären. Gleiches gilt für den Streit zwischen Schuldner und Insolvenzverwalter, ob die EEP eine atypische Sozialleistung darstellt und deshalb dem sozialrechtlichen Pfändungsschutz unterfällt (BGH 24.7.25, IX ZB 32/23, Abruf-Nr. 250525 ).
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13.12.2025 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungspraxis
Unser Leser, Bernhard S., Mannheim, recherchiert routiniert bei Gläubigern nach Nebeneinkünften oder verstecktem Vermögen. Auch auf potenzielle Ehrenämter hat er ein Auge. Nun schrieb er uns zu einem verblüffenden Fall, in dem er das Ehrenamt eines Schuldners aufspürte und gleichzeitig geschickt den Arbeitsumfang des Ehrenamts ermittelte.
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13.12.2025 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungspraxis
Unser Leser, Bernhard S., Mannheim, recherchiert routiniert bei Gläubigern nach Nebeneinkünften oder verstecktem Vermögen. Auch auf potenzielle Ehrenämter hat er ein Auge. Nun schrieb er uns zu einem verblüffenden Fall, in dem er das Ehrenamt eines Schuldners aufspürte und gleichzeitig geschickt den Arbeitsumfang des Ehrenamts ermittelte.
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14.12.2025 · Nachricht aus VE · Gesetzgebungsvorhaben
Bereits in VE 25, 163 haben wir über die wesentlichen Inhalte des Referentenentwurfs des BMJV vom 9.7.25 zum geplanten Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung berichtet. Die Bundesregierung hat am 5.11.25 hierzu einen eigenen Entwurf vorgelegt.
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13.12.2025 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungspraxis
Unser Leser, Bernhard S., Mannheim, recherchiert routiniert bei Gläubigern nach Nebeneinkünften oder verstecktem Vermögen. Auch auf potenzielle Ehrenämter hat er ein Auge. Nun schrieb er uns zu einem verblüffenden Fall, in dem er das Ehrenamt eines Schuldners aufspürte und gleichzeitig geschickt den Arbeitsumfang des Ehrenamts ermittelte.
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27.11.2025 · Fachbeitrag aus VE · Zwangssicherungshypothek
Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Sie betreiben als Gläubiger die Zwangsvollstreckung durch Eintragung einer Zwangssicherungshypothek (§ 866 Abs. 1 ZPO) im Grundbuch. Das Grundbuchamt lehnt Ihren Eintragungsantrag ab. Sie legen Beschwerde (§ 71 GBO) dagegen ein. Bevor darüber entschieden wird, wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet. Wie Sie nun im Kosteninteresse des Gläubigers weiter verfahren sollten, zeigt der beispielhafte Fall des OLG Dresden.
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27.11.2025 · Nachricht aus VE · Leser-Service
Haben Sie noch fachliche Fragen zu einem gelesenen Beitrag oder generell zu den Themen dieser Ausgabe? Dann können Sie sich als Abonnent von Vollstreckung effektiv – ohne weitere Kosten – mit dem Schriftleiter in Verbindung setzen.
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27.11.2025 · Nachricht aus VE · Ordnungsgeld
Häufig fragen uns Leser, warum Gerichte selbst bei wiederholten Pflichtverstößen von Schuldnern nur niedrige Ordnungsgelder verhängen. Wirkungsvolle Sanktionen seien das kaum. Leider gibt es Fälle, z. B. im
Arbeitsrecht, bei denen Verstöße „zusammenhängend“ betrachtet werden können, so das BAG (22.9.25, 8 AZB 6/25, Abruf-Nr. 250502 ). Gläubiger sind trotzdem nicht wehrlos und können ggf. mit einer soliden Wirtschaftskraft des Schuldners argumentieren.
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