· Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
Vollstreckungs-Tipp des Monats
| Unsere Leserin Susanne S., Bürstadt, recherchiert, wie viele Gläubiger, auch online, um zu prüfen, ob sich dort Schuldner tummeln und mit Nebentätigkeiten Geld verdienen. In einem aktuellen Fall konnte sie so einen schönen Vollstreckungserfolg verbuchen. |
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Unserer Leserin lag ein Vollstreckungsbescheid über knapp 3.000 EUR gegen Schuldner S. vor. S. sah sich als den klassischen „Macher“, nur leider blieb oft der Erfolg aus. Zweimal hatte er sich als Berater selbstständig zu machen versucht ‒ ohne großes Glück. Seine Ratenzahlungen „plätscherten“ (nur) mehr oder weniger regelmäßig vor sich hin. Doch unsere Leserin hatte das Gefühl, dass bei S. mehr zu holen war.
Unsere Leserin probierte alle Online-Recherchemöglichkeiten aus, von denen sie in „Vollstreckung effektiv“ gelesen hatte. Doch entweder war bei S. tatsächlich nichts mehr zu holen oder er tarnte evtl. Einkünfte oder vorhandenes Vermögen gut. Die Freundin F. unserer Leserin gab ihr den Tipp, es doch einmal bei nebenan.de zu versuchen, einer Art Nachbar-Netzwerk, in dem sich Anwohner untereinander Hilfe anbieten, Fragen stellen oder Dinge verschenken. Auf der Website werden mit den Rubriken „Marktplatz“, „Läden“ und „Services“ Hilfen und Angebote im Radius des eigenen Wohnbereichs angezeigt.
Unsere Leserin schaute sich mit F., die im gleichen Bezirk wie S. wohnte, und auf nebenan.de ein Profil pflegte, die Website näher an. Tatsächlich entdeckten sie S. mit einer Antwort auf die Frage eines anderen Mitglieds, das sich Beratung für Wärmepumpeen wünschte. S. schrieb, dass er selbst als erfahrener Handwerker gerne vorbeikäme und Modelle vorstellen könne. Er sei selbstständig und „berate seit zwei Jahren Haushalte im Umkreis der Stadt“.
Nun schrieb F. eine Nachricht an S., dass sie eine gleiche Beratung wünsche und erfuhr von diesem weitere Details sowie sogar das von ihm verlangte Honorar. Er schickte zugleich Fotos von Wärmepumpenmodellen, die er empfahl oder erklären könne. Nun war unsere Leserin am Zug und konfrontierte S. mit ihrem Wissen. Er räumte sofort ein, seit zwei Jahren munter Geld mit seinen Beratungen zu verdienen, darunter auch ansehnliche Provisionen. Um Schwierigkeiten abzuwenden, tilgte er die Forderung in zwei Raten. |
Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.
Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.