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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Haben Sie auch schon bemerkt, dass immer mehr Schuldnerkonten inaktiv sind? Unsere Leserin, Sandra K., Leipzig, sieht hierfür klare Gründe: Viele Banken haben ihre Girokonten zuletzt kostenpflichtig gemacht. Der Anreiz, zu wechseln, ist damit größer und zuletzt deutlich vereinfacht worden (VE 16, 187). Dies gilt auch für Schuldner. Früher konnten Gläubiger häufig aus Altakten die (meist noch aktiven) Bankverbindungen von Schuldnern übernehmen. Die „Wechselfreudigkeit“ hat dies geändert. Unsere Leserin hat aber nicht nur das Problem erkannt, sondern auch eine Lösung parat. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Alter Schuldner ‒ neues Konto

    Unsere Leserin hatte vor einiger Zeit einen PfÜB gegen Schuldner S. erwirkt. Sie hatte den S. ein halbes Jahr später auch in einer anderen Sache als Schuldner und erwirkte einen neuen PfÜB. Hier bekam sie von der Bank als Drittschuldnerin die Nachricht, dass die Geschäftsverbindung erloschen sei. Unterhielt S. ein neues Konto bei einer anderen Bank? Unsere Leserin prüfte

    • lokale Angebote von Banken (welche Banken und Sparkassen werben aktuell mit Sonderkonditionen, Prämien etc., wenn ein neues Konto eröffnet wird?),
    • die aktuellen Angebote der gängigsten Online-Banken über Vergleichsportale (z. B. www.check24.de/girokonto; welche Online-Banken haben aktuelle „Lock“- oder Neukundenangebote, ggf. mit Prämienzahlungen verbunden?),
    • Indizien, die gegen ein neues Konto sprachen (z. B. ob (mehrere) Pfändungen vorlagen, sodass ein Kontowechsel unrealistisch war).

     

    Parallel übte unsere Leserin auch Druck auf S aus: Sie schrieb ihn an, dass sie leicht sein neues Konto ermitteln könne und hierdurch neue Kosten auf ihn zukämen. Sie ging dabei davon aus, dass S., wenn er gerade ein Konto bei einer neuen Bank eröffnet haben sollte, nicht unbedingt gleich mit Kontenpfändungen einen negativen Eindruck hinterlassen wollte. Hierzu nutzte sie folgenden Textbaustein:

     

    „Bitte beachten Sie, dass sich bei Ihrer neuen Bank Ihre Chancen auf Kredite und günstige Konditionen verringern können, wenn schon kurz nach Kontoeröffnung Pfändungsmaßnahmen gegen Sie eingeleitet werden. Vermeiden Sie diese Nachteile und nehmen Sie pünktlich Ihre Zahlungen auf. Durch erneute Pfändungsmaßnahmen entstehen darüber hinaus weitere Kosten, die Ihre bestehenden Verbindlichkeiten noch erhöhen.“

     

    Letzteres war hier entscheidend: S. zahlte kurz nach Eingang des Schreibens die Forderung vollständig.

     

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch. Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2020 | Seite 72 | ID 46373154