08.06.2021 · Nachricht · Streitwertecke
Auskunftsanspruch: Erfüllungsinteresse schlägt Abwehrinteresse
Geht es um den Streitwert für die Vollstreckung einer Auskunft, kommt es auf den Wert an, den diese Auskunft für die Gläubigerseite hat, so das OLG Bremen (31.3.21, 4 UF 44/21, Abruf-Nr. 222414 ). Es spielt keine Rolle, dass zuvor ein besonders niedriger Streitwert festgesetzt wurde, der sich auf eine Beschwerde gegen die Auskunftspflicht bezog. Denn für beide Werte gelten unterschiedliche Voraussetzungen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig