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  • · Nachricht · Kostenrecht

    Dient die Offenlegung einer Lohnabtretung der Vollstreckung?

    | Nein, sagt das LG Bremen (24.11.21, 4 T 119/21, Abruf-Nr. 226271 ). § 788 Abs. 1, 2 ZPO gelte hier nicht. |

     

    Die Frage ist aber umstritten. Teilweise wird

    • Erstattungsfähigkeit angenommen (LG Fulda 22.6.83, 2 T 45/83),
    • bzw. bis zur Höhe der Kosten eines PfÜB angenommen (LG Köln RPfleger 83, 1038),
    • Erstattungsfähigkeit nur angenommen, wenn die Abtretung nach der Titulierung angezeigt wird (LG Köln RPfleger 90, 183) oder
    • angenommen, dass Abtretungsanzeigen über Lohnabtretungen nicht unter § 788 Abs. 1 ZPO fallen (Kindl/Meller-Hannich, Zwangsvollstreckung, § 788 ZPO Rn. 35).
    Quelle: Ausgabe 03 / 2022 | Seite 44 | ID 47885824