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  • · Nachricht · Zuständigkeit

    Gerichtsvollzieher, wechsle dich: Wenn der Schuldner umzieht …

    | Der Gläubiger vollstreckt und der zuständige Gerichtsvollzieher bestimmt einen Termin, damit der Schuldner die Vermögensauskunft abgibt. Doch der erscheint nicht und zieht außerdem um. Jetzt will der Gläubiger Dritt-auskünfte einholen. Aber welcher Gerichtsvollzieher (GV) ist nun zuständig? Das hat das AG Heilbronn geklärt ( 26.9.17, 14 M 5886/17, Abruf-Nr. 197366 ). |

     

     

    Weiterführender Hinweis

    • Voraussetzungen für die Ermittlung des Aufenthalts des Schuldners, VE 17, 167
    Quelle: Ausgabe 12 / 2017 | Seite 199 | ID 44955247