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  • 02.04.2009 | Zwangsverwaltung

    Das sind die Voraussetzungen und die Kosten

    von RA Kai Dumslaff, FAArbR, gepr. Zwangsverwalter (IGZ), Immobilienfachwirt, Koblenz

    In VE 09, 50, haben wir die Möglichkeit der Zwangsverwaltung als alternative und effektive Vollstreckungsvariante dargestellt. Der folgende Beitrag schließt hieran an und klärt über die Voraussetzungen und Kosten dieser Vollstreckungsmöglichkeit auf.  

     

    Rechtliche Voraussetzungen für die Zwangsverwaltung

    Wie jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme erfordert die Anordnung der Zwangsverwaltung einen vollstreckbaren Titel, sowie Vollstreckungsklausel (§ 724 ff. ZPO) und Zustellung.  

     

    Checkliste: Voraussetzung der Zwangsverwaltung

     

    Ja  

    Nein  

    Ausfertigung eines rechtskräftigen Titels  

     

     

    Rechtskraftvermerk auf Titel  

     

     

    Ordnungsgemäße Vollstreckungsklausel (Rechtspflegerzuständigkeit bei §§ 726 Abs. 1, 727 ff. ZPO; Verstoß führt ggf. zur Nichtigkeit)  

     

     

    Bei Sicherheitsleistung: Ist diese erbracht und nachgewiesen (§ 751 Abs. 2 ZPO)?  

     

     

    Korrekte Gläubiger- und Schuldnerbezeichnung und entsprechende Übereinstimmung in Titel und Antrag (ggf. Rechtsnachfolgeklausel gemäß §§ 727 ff. ZPO oder Berichtigung infolge Namensänderung)?  

     

     

    Schuldner ist Eigentümer oder Erbe des benannten Grundstücks?  

     

     

    Bei Erbschaft: Erbschein, notarielles Testament nebst Eröffnungsprotokoll vorhanden? Gegebenenfalls Verweis auf Nachlassakten  

     

     

    Ordnungsgemäße Titelzustellung (§ 750 Abs. 1 ZPO)?  

     

     

    2-Wochen-Wartefrist bei notariellen Urkunden abgelaufen (§ 798 ZPO)?