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  • 01.10.2001 · Fachbeitrag · Währungsumstellung

    Vermeiden Sie frühzeitig Vollstreckungs-Probleme durch die Euro-Einführung am 1.1.02

    | Am 1.1.02 wird der Euro gesetzlichesZahlungsmittel. Er muss dann kraft Gesetzes von jedermann - auchvon dem Gläubiger in der Zwangsvollstreckung - zurBegleichung einer Geldschuld akzeptiert werden. Die neue Währungbringt Veränderungen in der Zwangsvollstreckung mit sich: Ab dem1.1.02 vollstreckt der Gerichtsvollzieher in Euro, dasVollstreckungsgericht erlässt Pfändungs- undÜberweisungsbeschlüsse ebenfalls in Euro undschließlich gilt dies auch für das Grundbuchamt alsVollstreckungsgericht. Hierauf sollten sich Gläubigerfrühzeitig einstellen, damit ein reibungsloser Ablauf derVollstreckung gesichert ist. Der folgende Beitrag erläutert daherschon jetzt die Neuerungen. |