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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    So beantragen Sie eine korrekte Pfändung bei der Bundesagentur für Arbeit

    | Bereits in "Vollstreckung effektiv" 03, 173, haben wir darüber berichtet, wie Sie sich als Gläubiger vor einer falschen Ermittlung des pfändbaren Betrags durch das Arbeitsamt schützen können. Insbesondere die bundeseinheitliche Berechnungsweise der Arbeitsämter auf Grund einer entsprechenden Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit führt zu einer Schädigung von Gläubigern. |