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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Unser Leser Andreas Bohna, Dortmund, berichtet uns von einem Fall, der einmal mehr zeigt, wie unterschiedlichste Qualifikationen und Fachkenntnisse es Schuldnern ermöglichen, in Nebenjobs Geld zu verdienen. Gläubiger erfahren hiervon oft nichts und deshalb entgehen ihnen Vollstreckungschancen. Im Fall dieser Ausgabe kam unser Leser auf die „heiße“ Spur einer Fachkraft, die hohe Nebeneinkünfte durch Vorträge erzielte. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Eine „brandheiße“ Vollstreckung

    Schuldner S. hatte einen ungewöhnlichen Beruf: Er war in leitender Position bei einem Unternehmen beschäftigt, das Schutz- und Sicherheitskleidung sowie Ausrüstung für Not- und Katastrophenfälle produziert, z. B. Brandschutz- und Warnwesten oder Rettungsseile. Eine Lohnpfändung war bereits angelaufen, aber die vollstreckbaren Beträge waren wegen Vorpfändungen nicht so hoch, dass die Forderung schnell beglichen werden konnte.

     

    Da half der Zufall: Unser Leser lernte im Fußballstadion über einen Bekannten dessen Freund kennen, einen Fachmann aus genau dem Gewerbe, in dem auch S. tätig war. Da das Fußballspiel ungewöhnlich langweilig war, kam man ins Gespräch: So erfuhr unser Leser, dass, je nachdem, wie lange eine Person im Metier „Brandschutz“ tätig ist, sie gern von Unternehmen und Behörden als Referent gebucht wird, um Mitarbeiter z. B. im korrekten Verhalten im Notfall, in der Versorgung von Unfallopfern oder geordneten Evakuierungen zu schulen.

     

    Unser Leser ermittelte noch am gleichen Abend weiter. Er suchte im Internet nach Schlagworten, wie „Sicherheit“, „Seminar“, „Arbeitsschutz“ oder „Brandschutz“, alles in Kombination mit dem Namen des S. Schnell hatte er Treffer: S. referierte bundesweit vor allem bei Feuerwehren und Rettungsdiensten. Außerdem hatte er eine Broschüre zum Thema „Brandschutz“ verfasst.

     

    Unser Leser „fackelte“ buchstäblich nicht lange und konfrontierte S. mit seinen Recherchen und dass er die Einkünfte aus den Schulungen und das Autorenhonorar pfänden könne. Er ahnte, dass S. dies unangenehm wäre, denn die (erneute) Pfändung würde dann die Runde bei Kollegen machen und sich auch bei Veranstaltern und beim Verlag herumsprechen. S. zahlte im Anschluss anstandslos und vollständig.

     

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.

     

    Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2023 | Seite 18 | ID 48759686