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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Die Klage auf vorzugsweise Befriedigung

    | Ist der Gläubiger Inhaber eines besitzlosenPfandrechts, wie etwa eines Vermieterpfandrechts, kann er dieZwangsvollstreckung und die Verwertung des verpfändetenGegenstands durch einen anderen Gläubiger nicht verhindern. Gehtsein Pfandrecht allerdings vor, kann er die vorzugsweise Befriedigungdurch den Verwertungserlös verlangen. Zur zwangsweisenDurchsetzung dieses Anspruchs dient die Klage auf vorzugsweiseBefriedigung. Der folgende Beitrag erläutert die Einzelheiten. |