01.03.2002 · Fachbeitrag · Vollstreckungskosten
Unterschiedliche Zinssätze beachten
Bereits mehrfach wurde in „Vollstreckungeffektiv“ VE 10/01, 132; 12/01, 157 über dieunterschiedliche Behandlung der gesetzlichen Verzugszinsen nach §288 BGB einerseits und der Verzinsung festgesetzter Kosten nach §104 Abs. 1 ZPO andererseits berichtet. Trotz verwirrenderGesetzgebungstätigkeiten hat nun eine Angleichung bei derZinshöhe stattgefunden. Der folgende Beitrag erläutert,welche praktischen Konsequenzen sich aus dem zwischenzeitlichenAuseinanderfallen der Zinssätze ergeben.
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