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  • 01.02.2000 · Fachbeitrag · Ratenzahlung

    Worauf Sie bei Wiederauflebens- und Verfallsklauseln achten müssen

    | In der Vollstreckungspraxis haben Teilzahlungsvereinbarungen hohe Relevanz. Als Verfalls- oder Wiederauflebensklauseln sind sie häufig Gegenstand notarieller Urkunden, gerichtlicher oder anwaltlicher Vergleiche, um die Zwangsvollstreckung zu beschleunigen. Doch dies scheitert oft an einer falschen oder unzureichenden Formulierung dieser Klauseln oder weil der Gläubiger den zur Erteilung der Klausel notwendigen Nachweis des Bedingungseintritts nicht führen kann. Der folgende Beitrag erläutert typische Fallen bei Teilzahlungsvereinbarungen und wie Sie den vollständigen oder teilweisen Verlust einer Forderung vermeiden können. |