01.06.2007 | Musterformulierung
Rückübertragung des Eigentums und Rückauflassung richtig beantragen
In VE 07, 88, haben wir dargestellt, wie Gläubiger auf durch den Schuldner übertragenes Grundvermögen zugreifen können, wenn sich dieser ohne Angaben von Gründen das bedingungslose und jederzeitige Rückübertragungsrecht vorbehält. Das folgende Muster zeigt, wie sie den Anspruch wirksam pfänden.
Musterformulierung: Pfändung eines Rückübertragungsrechts bei Grundvermögen | ||||||||||||||||||||||||||||||
An das AG – Vollstreckungsgericht – ...
Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger ... vertrete. Namens und in Vollmacht desselben beantrage ich, den nachstehenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu erlassen und seine Zustellung – an den Drittschuldner mit der Aufforderung nach § 840 ZPO – zu vermitteln. Drei Abschriften sind entsprechend beigefügt. Die Zahlung der Gerichtsgebühren ist ... erfolgt.
(Falls erforderlich): Für den Gläubiger wird die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen und die Beiordnung des Unterzeichners als Bevollmächtigten beantragt. Für die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wird auf die in der Anlage beigefügte Erklärung verwiesen.
Soweit das Gericht seine Zuständigkeit zum Erlass des Beschlusses nicht für gegeben erachtet, wird gemäß § 828 Abs. 3 ZPO bereits jetzt die unmittelbare Abgabe des Antrages an das örtliche zuständige Vollstreckungsgericht beantragt.
Der Gläubiger ist – nicht – zum Abzug der Vorsteuer berechtigt.
Rechtsanwalt
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
In der Zwangsvollstreckungssache
... (Gläubiger) ./. ... (Schuldner) Nach dem Urteil des LG ... vom ..., Az. ..., dessen vollstreckbare Ausfertigung ich (nebst dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom ..., Az. ...) und dem Zustellungsnachweis beifüge, hat der Gläubiger vom Schuldner zu beanspruchen:
Wegen dieser Ansprüche und in Höhe dieses Betrags – sowie wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss – werden die angeblichen Ansprüche des Schuldners gegen ... – Drittschuldner –
auf Rückübertragung des Eigentums und Rückauflassung ... (Recht des Schuldners jederzeit von dem Drittschuldner oder ihren Rechtsnachfolgern ohne Angabe von Gründen die Rückübertragung und Rückauflassung ... zu verlangen)
gepfändet.
Dem Drittschuldner wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Dem Schuldner wird geboten, sich jeder Verfügung über die gepfändeten Ansprüche und Rechte einschließlich der Gestaltungsrechte, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Zugleich wird dem Schuldner aufgegeben, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötigen Auskünfte zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden, insbesondere ..., herauszugeben. Soweit die Forderung des Schuldners an den Drittschuldner gepfändet ist, wird sie dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen. |