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  • 02.04.2009 | Musterformulierung

    Betriebsprämie aus der GAP-Agrarreform: So betreiben Sie die anderweitige Verwertung

    In VE 09, 44, haben wir darüber berichtet, dass der BGH Ansprüche auf eine Betriebsprämie aus der GAP-Reform für pfändbar erklärt hat. Verfügt der Betriebsinhaber nicht über landwirtschaftliche Flächen in derselben Region, muss er zunächst die Ansprüche mittels PfÜB pfänden lassen (zur Musterformulierung VE 09, 46). Da in einem solchen Fall eine Überweisung zur Einziehung ausscheidet, kann der Gläubiger stattdessen einen Antrag auf anderweitige Verwertung gemäß §§ 857 Abs. 5, 844 ZPO stellen. Wurde der Pfändungsbeschluss zunächst ohne einen Antrag auf anderweitige Verwertung erlassen, kann er auch noch nachträglich gestellt werden.  

     

    Anderweitige Verwertung erfolgt nach § 844 ZPO

    Die anderweitige Verwertung nach §§ 844, 857 Abs. 5 ZPO erfolgt durch:  

     

    • öffentliche Versteigerung,
    • freihändigen Verkauf oder
    • Übertragung des Rechts auf den Gläubiger.

     

    Musterformulierung: Antrag auf anderweitige Verwertung

    An das  

    Vollstreckungsgericht ...  

    In der Zwangsvollstreckungssache Gläubiger ./. Schuldner  

     

    wird namens und in Vollmacht des Gläubigers die anderweitige Verwertung des mit Pfändungsbeschluss vom ..., Az. ..., gepfändeten Anspruchs auf Zahlung sämtlicher nach der GAP-Agrarreform entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29.9.03, des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes vom 28.3.08 (BGBL I 08, 495) und der jeweils dazu erlassenen Durchführungsverordnungen zugewiesenen Zahlungsansprüche, beantragt.  

     

    Es wird beantragt, anzuordnen, dass die anderweitige Verwertung erfolgt durch (Alternativen auswählen):  

     

    • Verwertung mittels öffentlicher Versteigerung durch einen Gerichtsvollzieher (alternativ: Notar/Auktionator)
    • Verwertung mittels freihändigen Verkaufs an ..., zu einem Wert von ... EUR
    • Übertragung des Rechts an den Gläubiger an Zahlungs statt zu einem Wert von ... EUR unter Verrechnung auf die Vollstreckungsforderung

     

    Rechtsanwalt