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  • 01.09.2001 · Fachbeitrag · Mobiliarvollstreckung

    Sequestration: Schließen Sie Vollstreckungs-Risiken durch gezielte Planung aus

    | Folgender Fall kommt in der Praxis häufigvor: Der Gläubiger beantragt im Wege einer einstweiligenVerfügung, dem Schuldner bestimmte Sachen wegzunehmen z.B.Möbel, PKW etc.. Gleichzeitig beantragt er, hiermit einenSequester - meist einen Gerichtsvollzieher - zubeauftragen. Hierbei kann es zu Schwierigkeiten kommen, die Zeit-,Rang- und Sicherheitsverluste nach sich ziehen, wenn der Sequester z.B.den Auftrag ablehnt. Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie sich alsGläubiger vor solchen Nachteilen schützen können. |