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  • 01.08.2001 · Fachbeitrag · Lohnpfändung

    Nochmals: Die teilweise Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Mitverdiener

    | Der Gläubiger kommt seiner Nachweispflicht,dass ein Angehöriger des Schuldners eigenes Einkommen hat, dadurchnach, dass er die Einkünfteerzielung behauptet und der Schuldnerdem nicht widerspricht. Die Unterhaltspflicht des Schuldnersgegenüber dem Mitverdiener bleibt bei der Ermittlung despfändbaren Betrags des Arbeitseinkommens zunächst außerBetracht LG Koblenz 25.4.01, 2 T 204/01, n.v.. Abruf-Nr. 010926 |