01.09.2001 · Fachbeitrag · Leserforum
Nochmals: Unzulässigkeit einer Doppelpfändung bei Rentenversicherungsträgern
Rechtsanwalt Dominik Bonn, München, teilteuns seine Erfahrungen mit der mehrfachen Bezeichnung verschiedenerRentenversicherungsträger als Drittschuldner in einem Antrag aufErlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses mit vgl.VE 4/00, 50 und 5/01, 61. Die herrschende Meinung vertritt insoweitdie Ansicht, dass die gleichzeitige Benennung z.B. der BfA und der LVAin einem Antrag einen unzulässigen Verstoß gegen dasBestimmtheitsgebot darstellt.
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