Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.12.2007 | Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen.  

     

    Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de. Heute berichten wir über eine Erleichterung bei der Adressqualifizierung. Mitgeteilt hat sie unsere Leserin, Rechtsanwalts-Fachangestellte Verena Wesner, Kanzlei Rüdele und Fischbach, Neuenstadt.  

     

    Vollstreckungs-Tipp: Zeit und Geld sparen mit der Post

    Unsere Leserin erhielt kürzlich ein Rundschreiben der Deutschen Post AG. Darin wurde auf die Möglichkeit hingewiesen, auf Briefen Vorausverfügungen zu stellen. Hintergrund: Die Post scannt das Brieffenster ein und schickt, z.B. bei Nachsendungs-Fällen, eine Anschriftenberichtigungskarte mit der neuen Anschrift zurück.  

     

    Vorteil 1: So wird vermieden, dass die Post „still und heimlich“ an die neue Adresse wandert.  

     

    Unsere Leserin hinterlegte also unter der Adresszeile folgenden zusätzlichen Vermerk:  

     

    Bei Umzug/Unzustellbarkeit/Mängeln der Anschrift:
    Anschriftenbenachrichtigungskarte! 18/07 FI

     

    Tipp: Es empfiehlt sich, wie oben dargestellt, auch das Aktenzeichen mit aufzunehmen. So kann die Benachrichtigung leichter zugeordnet werden.  

     

    Vorteil Nr. 2: Statt 5 bis 10 EUR für die Einwohnermeldeamtsgebühr zahlt man für die Anschriftenbenachrichtigungskarte lediglich 0,90 EUR.  

     

    Den zweiten Fall teilte uns unser Leser Alan Havlik, Rechtsanwaltsfachangestellter, Nürnberg, mit. Der Fall zeigt, dass sich Schuldner trotz aller Tricks nie ganz sicher sein können, dass man ihnen auf die Schliche kommt.