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  • 04.07.2011 | Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    Heute berichten wir über einen Fall unseres Lesers Harald Minisini, gepr. Rechtsfachwirt, Geschäftsführer der Hämmerle Forderungsmanagement GmbH. Dort gelang es unserem Leser, die monatlichen Raten des Schuldners von 50 EUR auf 400 EUR zu steigern. Daran war der Schuldner - wider Willen - nicht ganz unbeteiligt ...  

     

    Vollstreckungs-Tipp des Monats: Hochmut kommt vor dem Fall

    Der Auftraggeber unseres Lesers, der G., hatte bei Schuldner S. eine Lohnpfändung durchgeführt. Über mehrere Jahre erhielt G. Drittschuld-nerzahlungen von 50 EUR. Bei einer Schuld von 25.000 EUR erschien dies wenig befriedigend.  

     

    Daher hatte G. unseren Leser eingeschaltet. G. teilte unserem Leser nun mit, ihm sei bekannt, dass die vermutlich von S. getrennt lebende Ehefrau, die E., arbeite. Eine Nachfrage bei Drittschuldner D. ergab, dass E. als unterhaltsberechtigte Person bei der Berechnung des pfändbaren Betrags berücksichtigt wird. Die Arbeitstätigkeit der E. ließ sich jedoch nicht so einfach nachweisen. Unser Leser beauftragte daher einen Ermittlungsdienst. Ergebnis: E. arbeitete zumindest geringfügig und auch der Arbeitgeber war nun bekannt.  

     

    Unser Leser stellte daher einen Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO auf Nichtberücksichtigung der E. bei der Berücksichtigung des pfändbaren Einkommens des S. Der Antrag war erfolgreich, das von S. angestrengte Beschwerdeverfahren verlief für S. ebenfalls negativ.  

     

    Der Auftraggeber unseres Lesers erhält nun zwischen 380 und 410 EUR monatlich. Besonders bemerkenswert: Mangels Einstellungsantrag des anwaltlich vertretenen S. erhielt er diese Beträge auch während der Dauer des gesamten Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens.  

     

    Zum einen ist dieses Ergebnis natürlich schön, da die Ratenzahlungen in einen „messbaren“ Bereich gekommen sind.  

     

    Zum anderen müsste sich der S. nun über sich selbst so richtig ärgern: Er hatte eine von unserem Leser angebotene, wesentlich niedrigere Ratenzahlung im Vorfeld mit entsprechender Arroganz abgelehnt.  

     

     

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen.