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  • 01.02.2010 | Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats 3

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen. Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.  

     

    In diesem Fall dürfte der Schuldner nicht schlecht gestaunt haben, als das passierte, womit er nicht gerechnet hatte. Eingesandt hat uns diesen Fall unser Leser Thomas Saßl, V.O.P. GmbH, Beil.  

     

    Vollstreckungs-Tipp des Monats 3: Lukrative Bauvergabe

    Schuldner S., ein ehemaliger Kunde des Unternehmens, in dem unser Leser arbeitet, kam seinen Verpflichtungen aus einem zwischen diesem Unternehmen und ihm geschlossenen Dienstleistungsvertrag nicht mehr nach. Das Bauunternehmen des S. lief nach eigenen Angaben schlecht und er konnte daher die Forderung nicht zahlen. Alle außergerichtlichen Versuche, die Forderung bei ihm geltend zu machen, verliefen erfolglos. Auch eine Titulierung der Forderung brachte keinen Erfolg.  

     

    Daraufhin recherchierte unser Leser im Internet - in öffentlichen Bekanntmachungen - eine Bauvergabe der Firma T. (später Drittschuldner) an das Unternehmen des S. im Gesamtvolumen von über 200.000 EUR. Sofort pfändete unser Leser die Werklohnansprüche des S. bei T. Daraufhin zahlte T. den Gesamtbetrag und kündigt dem Unternehmen des S. den Werkvertrag.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2010 | Seite 38 | ID 133274