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  • 06.01.2009 | Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats 2

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen. Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.  

     

    Heute berichten wir über die Erfahrungen unserer Leserinnen, Ina Seel, Mitarbeiterin in einer Zwangsvollstreckungsabteilung, Köln (Tipp 1), und Rechtsanwalts-Fachangestellte Jutta Hurt, Leinfelden-Echterdingen (Tipp 2). Die Lektüre der Fälle zahlt sich sicher aus, sollten Sie selber einmal einen ähnlichen Fall zu bearbeiten haben.  

     

    Vollstreckungs-Tipp des Monats 2: „Ferkelei“

    Schuldner S. hatte landwirtschaftliche Gerätschaften erworben und diese nicht bezahlt. Nach Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung lag nun das Vermögensverzeichnis vor. S. besaß mehrere Milchkühe sowie Muttersauen, landwirtschaftliche Geräte und sonst nur Dinge des täglichen Gebrauchs, war also zunächst unpfändbar, da die einzelnen Tiere und Geräte zur Aufrechterhaltung seines Betriebs notwendig waren. Unsere Leserin erkundigte sich daraufhin beim Landratsamt, wann und wie oft eine Muttersau „ferkelt“ und wann daher mit dem Abverkauf der Ferkel zu rechnen ist. Außerdem erfuhr sie deren Ca.-Preis. Sie fragte zudem bei den örtlichen Milchgenossenschaften, wohin S. seine Milch liefert. Daraufhin brachte sie eine Pfändung bei der Milchgenossenschaft bezüglich des „Milchgeldes“ aus. Außerdem zog unsere Leserin eine Pfändung der Genossenschaftsanteile des S. in den PfÜB-Antrag mit ein, da sie zutreffend davon ausging, dass S. Mitglied der Genossenschaft war, der er seine Milch liefert. Zeitgleich informierte sie S. über ihr Wissen bezüglich der „Ferkelei“ und kündigte ihm die Pfändung der Ferkel zur jeweiligen „Fälligkeit“ an. Daraufhin setzte sich S. mit unserer Leserin in Verbindung und erledigte die Angelegenheit durch Ratenzahlungen.  

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2009 | Seite 18 | ID 123659