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    01.08.2005 | Leser-Erfahrungsaustausch

    Der Vollstreckungs-Tipp des Monats

    Häufig sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen. Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Bergstraße 18, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-80, E-Mail: ve@iww.de.  

     

    Unsere Leserin, Rechtsanwalts-Fachangestellte Birgit Mickuteit-Haufe, Braunschweig, hat über einen Fall berichtet, der deutlich macht, wie Ideenreichtum in der Vollstreckung zu einem erfolgreichen Zugriff führen kann:  

     

    VollstreckungsTipp des Monats: Der verräterische Personalausweis

    Die Zwangsvollstreckung beim eigentlichen Schuldner S. wegen Mietschulden war erfolglos geblieben. Das Familienmitglied F. des S. hatte jedoch für diese Schulden eine Bürgschaft abgegeben. Deswegen hatte F. Name, Anschrift, Beruf und u.a. seine Personalausweis-Nr. mitgeteilt.  

     

    Später konnte die Klage gegen F. nicht zugestellt werden, eine EMA-Anfrage blieb erfolglos. Unsere Leserin erfuhr aber Folgendes: Die ersten vier Nummer des Personalausweises entsprechen der ausstellenden Behörde. Sie nahm also Kontakt zur Bundesdruckerei auf. Dort erhielt sie die Auskunft, dass der Personalausweis nicht in X., wie von F. als Anschrift angegeben, sondern in Y. ausgestellt worden war. Eine EMA-Anfrage in Y. ergab, dass F. dort auch wohnte. Die weitere Vollstreckung verlief zügig und erfolgreich.