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  • 01.06.2011 | Kurz berichtet

    Insolvenz: Was dürfen Inkassounternehmen?

    In der gerichtlichen Insolvenzpraxis stellt sich für Inkassounternehmen immer wieder die Frage, welche Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen. Die folgende Checkliste gibt hierzu einen Überblick.  

     

    Checkliste: Inkassounternehmen im Insolvenzverfahren - Was ist erlaubt?

    Verfahrensabschnitt  

    Vertretung zulässig  

    Vertretung  

    unzulässig  

    außergerichtlicher Einigungsversuch  

    x  

     

    gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren  

    x  

     

    Stellen des Insolvenzantrags für Gläubiger  

     

    x  

    Korrespondenz mit Gutachter  

    x  

     

    Korrespondenz mit vorläufigem Insolvenzverwalter  

    x  

     

    Korrespondenz mit Gericht  

     

    x  

    Entgegennahme des InsO-Eröffnungsbeschlusses  

    x  

     

    Teilnahme am Berichtstermin  

     

    x  

    Anmeldung von Forderungen  

    x  

     

    Teilnahme am Prüfungstermin  

    x  

     

    Korrespondenz mit InsO-Verwalter/Treuhänder im Prüfungsverfahren  

    x  

     

    Korrespondenz mit Gericht im Verfahrensabschnitt der Forderungsanmeldung/-prüfung  

    x  

     

    Teilnahme an sonstigen Gläubigerversammlungen  

     

    x  

    Teilnahme am Schlusstermin  

     

    x  

    Anträge (Versagungsanträge etc.) im schriftlichen Verfahren  

     

    x  

    Akteneinsicht  

     

    x  

     

     

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 91 | ID 145572