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  • 03.05.2011 | Kurz berichtet

    Ansprüche in Kroatien verfolgen

    Auch für Kroatien gibt die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Zagreb ein Merkblatt heraus, dass sich mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Forderungen befasst. Es kann im Einzelfall nützlich sein, zumindest die ersten Schritte einer Vollstreckung auf gesicherter Basis durchzuführen (www.iww.de/sl35).  

     

    Leserforum: Haben Sie Erfahrungen mit der Vollstreckung in Kroatien? Schreiben Sie uns (ve@iww.de). Wir kommen im Rahmen unserer Berichterstattung darauf zurück.  

     

    Weiterführende Hinweise

    • Apostille (Beglaubigungsform für Dokumente) und Urkundenverkehr im deutsch-kroatischen Verhältnis: www.iww.de/sl37
    • Anmerkungen zur Rechtsberatung und Rechtsverfolgung in Kroatien und Rechtsanwaltsliste: www.iww.de/sl40

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 73 | ID 144589