01.05.2001 · Fachbeitrag · Gesetzgebungsinitiative
Pfändungsfreigrenzen sollen zum 1.1.02 drastisch erhöht werden
Das Bundeskabinett hat am 4.4.01 den Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen beschlossen und nach Art. 76 Abs. 2 S. 1 GG dem Bundesrat zugeleitet. Dieses Gesetz, das spätestens zum 1.1.02 in Kraft treten soll, wird für Gläubiger erhebliche Nachteile mit sich bringen. „Vollstreckung effektiv“ erläutert, was geplant ist.
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