Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 03.03.2008 | Gerichtsvollzieher-Vollstreckung

    Keine GV-Kosten für Nachbesserung

    Der zuständige GV hatte einen berechtigten Nachbesserungsantrag abgelehnt. Hiergegen legte der Gläubiger-Vertreter aufgrund eines Vergleichs mit dem Schuldner kein Rechtsmittel ein. Für die Ablehnung stellte der GV aber Kosten in Rechnung, die der Gläubiger-Vertreter mit der Erinnerung angriff. Zu Recht, wie das AG Schweinfurt jetzt festgestellt hat (21.1.08, 3 M 139/07). Eine Differenzierung, ob dem Nachbesserungsauftrag stattgegeben oder es aus Rechtsgründen abgelehnt wird, darf nicht vorgenommen werden (mitgeteilt von Rechtsanwälte Magers und Partner, Schweinfurt).  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 50 | ID 117905