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  • 01.04.2001 · Fachbeitrag · Forderungsvollstreckung

    Schneller Erfolg durch Verdachtspfändung

    | In der Vollstreckung gilt das Prioritätsprinzip. Wer zuerst kommt, mahlt also zuerst. Da die Beauftragung des Gerichtsvollziehers erfahrungsgemäß zu langwierig ist und regelmäßig nicht zum Durchbruch führt, kann versucht werden, auf „schnellere“ Vollstreckungsmöglichkeiten zurückzugreifen und so auch versteckte Vermögenswerte „aufzustöbern“. Besonders erfolgversprechend ist die so genannte Verdachtspfändung. Hierzu folgende Einzelheiten: |