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  • 01.03.2007 | Extreme Bearbeitungsdauer

    „Spitzenreiter“ AG Charlottenburg

    Einzelfälle? Der Redaktion von „Vollstreckung effektiv“ liegen Dokumente vor, aus denen sich ergibt, dass  

    • beim AG Charlottenburg Zwangsvollstreckungsaufträge offenbar auch nach einem Jahr noch nicht bearbeitet werden,
    • der Erlass eines Haftbefehls dort mindestens zwei Monate dauert und
    • das Standesamt Berlin-Friedrichshain für die Bearbeitung einer Suchanfrage nach eigenen Angaben sechs bis neun Monate benötigt.

     

    Überlastung? Unterbesetzung? Für Gläubiger jedenfalls ein Ärgernis! Erfreulich hingegen: Das AG Spandau, so ein Leser, glänzt mit durchweg guten Bearbeitungszeiten! Glücklich also, wer dort „arbeiten lässt“.  

     

    Leserservice: Übermäßige Verfahrensverzögerungen können zu Untätigkeitsklagen oder Amtshaftungsansprüchen führen. Wie Sie diese durchsetzen, lesen Sie in einer der nächsten Ausgaben von VE.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2007 | Seite 54 | ID 91379