01.12.2007 | Elektronischer Rechtsverkehr
Erweitertes E-Government-Angebot beim Mahngericht Mayen
Seit dem 12.11.07 können Mahnbescheidsanträge bei dem Gemeinsamen Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland mit Sitz in Mayen über das Internet erstellt werden (www.online-mahnantrag.de). Das Angebot ermöglicht die Antragstellung bei allen zentralisierten Mahngerichten Deutschlands. Die Anträge können online eingereicht oder in ausgedruckter Form per Briefpost an das Mahngericht versandt werden.
Das Angebot erweitert die Palette elektronischer Antragsformen und richtet sich sowohl an Antragsteller mit großem oder mittlerem Antragsvolumen als auch an Kunden des Mahngerichts, die nur gelegentlich ein Mahnverfahren beantragen und hierzu bislang auf den im Schreibwarenhandel erhältlichen, papiergebundenen Vordruck angewiesen waren.
Und so funktioniert es:
- Schritt 1: Beim Ausfüllen des Mahnbescheidsantrags im Internet werden Eingaben zunächst auf ihre Schlüssigkeit hin überprüft. Hierdurch werden von vornherein Verfahrenverzögerungen vermieden.
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