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  • 01.06.2001 · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Welchen Vorteil kann die Anfechtung durch den nachpfändenden Gläubiger bringen?

    | Frage: Der verheiratete Schuldner S. hat von dem pfändbaren Teil seines zukünftigen Arbeitseinkommens von 3.209 DM netto u.a. in anfechtbarer Weise einen Betrag von zukünftig monatlich 400 DM an sein einziges Kind K. vor Erlass und Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Gläubigers G. 1 an seinen Arbeitgeber abgetreten. Danach pfändet ein weiterer Gläubiger G. 2 das Arbeitseinkommen. Wer kann welchen Anteil am pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens erhalten? |