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  • 01.09.2002 · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Die Hinterlegung bei der Zug-um-Zug-Vollstreckung

    | Grundsätzlich hat der Gerichtsvollzieher beider Zug-um-Zug-Vollstreckung dem Schuldner die diesem zustehendeLeistung in einer den Verzug begründenden Weise so anzubieten,dass er nur noch zuzugreifen braucht. Bereits in „Vollstreckungeffektivr“ 4/02, Seite 55, wurde über die Probleme berichtet,die dabei auf den Gläubiger zukommen können. Der folgendeFall, geschildert von Rechtsanwalt Gerhard Opitz, Ober-Olm, ist typischfür die Vollstreckungspraxis: |