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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Auslegung: Vollstreckungsfähigkeit von Vergleichen

    | Zur Feststellung des Inhalts eines Vollstreckungstitels kann grundsätzlich nur auf diesen selbst, nicht aber auf andere Schriftstücke zurückgegriffen werden (BAG 28.2.03, 1 AZB 53/02, NZA 03, 516, Abruf-Nr. 031457). |