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  • 01.10.2006 | Arbeitshilfen

    So verwerten Sie einen GbR-Geschäftsanteil

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    Bereits in VE 05, 6 und 06, 131, haben wir über die Pfändung des Gesellschaftsanteils an einer GbR berichtet. Der folgende Beitrag erläutert, was zu tun ist, um den Anteil zu verwerten.  

     

    Gläubiger tritt nicht in die Rechtsstellung des Schuldners ein

    Der Gläubiger erhält aufgrund der Pfändung des Gesellschaftsanteils des Schuldners weder die Stellung eines Mitberechtigten des Gesellschaftsverhältnisses noch die Rechtsstellung des schuldnerischen Gesellschafters (OLGR Celle 96, 236; Stöber, Forderungspfändung, 14. Aufl., Rn. 1561). Es ist für ihn daher ausgeschlossen:  

    • das Stimmrecht des Schuldners auszuüben,
    • dessen Geschäftsführung wahrzunehmen,
    • Geschäftsbücher zu prüfen bzw. Rechnungslegung zu verlangen oder
    • Auskunftsrechte gegenüber der Gesellschaft geltend zu machen.

     

    Vorteil: Der Gläubiger haftet daher nicht für Schulden der Gesellschaft.  

     

    Anspruch auf Gewinnanteil