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  • 01.07.2001 · Fachbeitrag · Anwaltsgebühren

    So berechnen Sie den genauen Gegenstandswert bei der Räumung nach Zuschlagserteilung

    | Die im Vollstreckungsverfahren anfallenden Anwaltsgebühren sind in der Regel relativ „mager“. Insofern ist es für den Rechtsanwalt wichtig, jede sich bietende gesetzliche Möglichkeit zur Gebührenausschöpfung zu nutzen. Bereits bei der Bestimmung des Gegenstandswerts können die Weichen für eine vorteilhafte Abrechnung gestellt werden. Dies zeigt unter anderem das Beispiel einer Räumungsvollstreckung. |