01.11.2001 · Fachbeitrag · Anwaltsgebühren
Begriff der Angelegenheit in der Zwangsvollstreckung
Der Auftrag bildet die Richtschnur desanwaltlichen Handelns. Damit ist er das maßgebende Kriteriumdafür, ob die Tätigkeit des Anwalts gebührenrechtlicheiner oder mehreren Angelegenheiten zuzurechnen ist BGH LM § 6BRAGO Nr. 5. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz stellt dasZwangsvollstreckungs-Verfahren dar. Hier ist der Begriff derAngelegenheit für die richtige Gebührenberechnungentscheidend:
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