01.03.2000 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Vergleich in der Rechtsmittelinstanz: Vermeiden Sie den Verlust von entstandenen Vollstreckungskosten
| Häufig schließen die Parteien erst in der Rechtsmittelinstanz einen Vergleich und ändern dadurch die erstinstanzliche Entscheidung. Umstritten ist, was mit den bis dahin angefallenen Vollstreckungskosten geschieht, die der Gläubiger aufgewendet hat. Der folgende Beitrag befasst sich daher mit den drei Meinungen, die dazu vertreten werden. |
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