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  • 01.04.2002 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    PKH und Beiordnung eines Rechtsanwalts in Zwangsvollstreckungssachen grundsätzlich erforderlich

    | Die meisten Gerichte bewilligen für dieZwangsvollstreckung zwar im Fall der BedürftigkeitProzesskostenhilfe PKH. Allerdings ordnen sie nur selten einen Anwaltbei. Der Grund dafür ist oft, dass„08/15“-Zwangsvollstreckungsanträge, wie zum Beispielkombinierte Anträge auf Zwangsvollstreckung/eidesstattlicheVersicherung, als rechtlich nicht schwierigeVollstreckungsmaßnahmen angesehen werden. Im Klartext bedeutetdies, dass der Mandant als Gläubiger bei der Rechtsantragsstellevorsprechen kann, die die beabsichtigten Maßnahme für ihnkostenlos in die Wege leitet. Das LG Koblenz hat diesbezüglich inseinem Beschluss vom 22.2.02 Abruf-Nr. 020379eine grundsätzliche Entscheidung gefällt, deren Argumentationsich Gläubigervertreter in solchen Fällen zu eigen machensollten. |