01.01.2001 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Mahnbescheid mit mehreren Forderungen: Als Titel nur bei hinreichender Individualisierung möglich
Die Zustellung eines Mahnbescheids, mit dem mehrere Forderungen geltend gemacht werden, hat nur dann eine verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn die Ansprüche hinreichend individualisiert werden (BGH 17.10.00, XI ZR 312/99, n.v.). Dies ist unbedingt auch für Zwecke einer eventuellen, späteren Zwangsvollstreckung zu beachten. (Abruf-Nr. 001551)
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