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  • 01.04.2002 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Bei außergerichtlicher Einziehung von Forderungen ist die Rechtsberatung durch Inkassounternehmen zulässig

    | Einem Inkassounternehmen kann es nicht verbotenwerden, seine Kunden beim außergerichtlichen Forderungseinzug zuberaten. Eine solche Tätigkeit verstößt nicht gegen dasRechtsberatungsgesetz RBerG und stellt somit keine Gefahr fürden Verbraucherschutz als Schutzgut des RBerG dar BVerfG 20.2.02, 1BvR 423/99 u.a.; n.v.. Abruf-Nr. 020380 |