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  • 05.02.2008 | Aktuelle Gesetzgebung

    Unterhaltsrechtsnovelle: Gläubiger aufgepasst!

    Am 1.1.08 ist die Unterhaltsrechtsnovelle (BGBl I 07, 3189) in Kraft getreten. Sie betrifft auch die bevorrechtigte Vollstreckung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche. Insoweit hat § 850d Abs. 2 ZPO nun den Wortlaut: „Mehrere nach Abs. 1 Berechtigte sind mit ihren Ansprüchen in der Reihenfolge nach § 1609 BGB und § 16 LPartG zu berücksichtigen, wobei mehrere gleich nahe Berechtigte untereinander den gleichen Rang haben.“  

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 25 | ID 117444