01.04.2002 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Die Vollstreckung gerichtlicher Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz
| Am 1.1.02 ist das Gewaltschutzgesetz in Kraftgetreten GewSchG; BGBl. 01, 3513. Es verbessert den zivilrechtlichenSchutz bei Gewalttaten und Nachstellungen und erleichtert dieÜberlassung der Ehewohnung bei Trennung. Es schützt jedePerson vor vorsätzlicher und widerrechtlicher Verletzung durchandere vgl. Goebel, FK 4/02, 53. Die notwendigen Schutzanordnungenhat entweder das Zivilgericht oder das Familiengericht zu treffenausführlich zum Verfahren Goebel, PA 3/02, 44. Im Anschlussdaran müssen diese - notfalls im Rahmen derZwangsvollstreckung - wirksam durchgesetzt werden. Der folgendeBeitrag erläutert hierzu die Einzelheiten. |
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