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  • 01.06.2010 | Aktuelle Gesetzgebung

    Bezug von Kurzarbeitergeld erneut verlängert: Weiterhin Erfolg versprechend pfänden!

    Die Kurzarbeit hat sich inzwischen als wichtiges Instrument zum Erhalt von Arbeitsplätzen erwiesen. Da die Finanzkrise immer noch nachwirkt, hat die Bundesregierung beschlossen, die Sonderregelung zur Förderung der Kurzarbeit bis 31.03.12 zu verlängern. Eigentlich war vorgesehen, Ende 2010 einen Schlussstrich zu ziehen.  

     

    Praxishinweis: Damit besteht für Gläubiger weiterhin eine aussichtsreiche Möglichkeit, im Wege einer Forderungspfändung Zahlungen zu erhalten (zu Musteranträgen vgl. VE 09, 98).  

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2010 | Seite 106 | ID 136104