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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Basiszins und Sachbezugsverordnung geändert

    | Zur Vermeidung zeitaufwändiger Zwischenverfügungen sollten Gläubiger bei der Erstellung von Forderungsaufstellungen unbedingt auf Folgendes achten: Seit dem 1.1.04 ist der Basiszinssatz von 1,22 Prozent auf 1,14 Prozent gesenkt worden. |