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  • 04.08.2009 | Abstammungssachen

    Diese Änderungen müssen Sie kennen

    Auch die Vollstreckung von Abstammungssachen ist von der FamFG-Novelle betroffen. Lesen Sie hier das Wichtigste:  

     

    Abstammungssachen

    Abstammungssachen sind Verfahren (vgl. § 169 FamFG) auf  

    • Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses, insbesondere der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft,
    • Anfechtung der Vaterschaft,
    • Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und Anordnung der Duldung einer Probeentnahme und
    • Einsicht in ein Abstammungsgutachten oder auf Aushändigung einer Abschrift.

     

    Die Vollstreckung eines durch rechtskräftigen Beschluss oder gerichtlichen Vergleich titulierten Anspruchs nach § 1598a BGB auf Duldung einer nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft durchgeführten Probeentnahme, insbesondere die Entnahme einer Speichel- oder Blutprobe, ist ausgeschlossen, wenn die Art der Probeentnahme der zu untersuchenden Person nicht zugemutet werden kann.