· Fachbeitrag · Zwangsvollstreckungsformulare
Der richtige Link zu den neuen Formularen
Eine Never-Ending-Story: Das Chaos um die neuen amtlichen Zwangsvollstreckungsformulare. Zum 1.10.26 sollen Sie Pflicht sein. Aber nach wie vor herrscht Unsicherheit. Jetzt kommt auch noch hinzu, dass die vom BMJV zur Verfügung gestellten editierbaren Formulare nicht auf aktuellem Stand sind. Darum heißt es jetzt besonders aufgepasst!
Formular auf der BMJV-Homepage ist nicht aktuell
Sie müssen ab dem 1. Oktober ausschließlich die amtliche Fassung der Formulare nutzen (BGBl. 2026 I Nr. 132 vom 13.5.26). Die aktuell auf der Homepage des BMVJ zur Verfügung gestellte editierbare Fassung entspricht nicht der amtlichen Fassung. Bitte benutzen Sie diese also nicht.
Hier geht es zur richtigen Fassung
Korrekt ist ausschließlich die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Version. Diese finden Sie hier:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/132/VO.html
Diese Version ist leider bisher nicht editierbar. Sobald eine editierbare Fassung zur Verfügung steht, werden wir diese hier verlinken.
Woran erkennen Sie die neue, richtige Fassung?
Die Versionen unterscheiden sich nicht wesentlich.
- So sind Ankreuzoptionen, Pflichtangaben und Modulaufbau identisch.
- Dagegen ist In den Anlagen 1, 2 und 4 entfällt auf Seite 1 der Hinweis auf die Ausfüllhinweise des BMJV in den Anlagen 1, 2 und 4 nicht mehr enthalten.
- Schließlich hat sich n den Anlagen 1 und 4 die Überschrift zu elektronischen Dokumenten geändert. Sie lautet jetzt „Bei elektronisch übermittelten Aufträgen“ bzw. „Anträgen“.